500 Millionen Euro für Kommunen – 20% Tilgungsnachlass für KMU – NRW.BANK verbessert Förderprogramme zur Unterstützung bei Hochwasserschäden noch weiter

Die NRW.BANK hat erneut ihre Förderung für Betroffene der Unwetterkatastrophe erweitert. Ab sofort bietet die Förderbank den NRW.BANK.Universalkredit für gewerbliche Kunden, speziell für KMU mit einem Tilgungsnachlass von 20 Prozent an. Für Kommunen stellt sie insgesamt 500 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Alle Unwetterprogramme können bis zum 30.6.2022 beantragt werden. Bis zum gleichen Datum können vom Unwetter Geschädigte außerdem Tilgungsstundungen in allen NRW.BANK-Programmen im Hausbankenverfahren beantragen.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Die Auszahlung von 65 Millionen Euro Soforthilfen an die Kommunen binnen eines Tages hat geholfen, erste Maßnahmen im Rahmen des Hochwassers gegenzufinanzieren. Zahlreiche Kommunen gehen derzeit in die Vorfinanzierung der verschiedensten Maßnahmen bis die Hilfen aus dem ‚Aufbaufonds 2021‘ zur Verfügung stehen. Das neue Programm NRW.BANK.Liquiditätshilfe stellt Liquiditätskredite für betroffene Kommunen mit einem günstigen Zinssatz von -0,5 Prozent p.a. für Laufzeiten bis maximal einem Jahr zur Verfügung. Ich bin der NRW.BANK für diese pragmatische Vorgehensweise dankbar.“

Minister Pinkwart: „Die Unternehmen in den Hochwassergebieten benötigen jetzt die finanziellen Mittel, um Unwetterschäden schnell beseitigen und ihre Geschäftstätigkeit Schritt für Schritt wieder aufnehmen zu können. Mit den Finanzierungsangeboten der NRW.BANK und der Bürgschaftsbank können Unternehmerinnen und Unternehmer bereits jetzt Mittel für akute Kosten oder Investitionen erhalten und diese durch die spätere Auszahlung von Mitteln aus dem Aufbaufonds ablösen. Zusammen mit dem Tilgungsnachlass für kleine und mittlere Unternehmen und dem neuen Beratungsangebot der Akutberatungsstelle Hochwasserhilfe für gewerbliche Unternehmen wollen wir ihnen eine sichere Brücke in die Zukunft bauen.“

Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK: „Für Instandsetzung und Schadensbeseitigung benötigen die vom Unwetter Betroffenen dringend Liquidität. Um diese schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, haben wir bestehende Programme angepasst und besonders attraktiv ausgestattet.“

Die Änderungen im Einzelnen:
Für vom Unwetter geschädigte KMU bietet die Förderbank den NRW.BANK.Universalkredit ab sofort mit einem Tilgungsnachlass von 20 Prozent (max. 100.000 Euro) an. Mit diesem Darlehen können Unternehmen zum Beispiel Ersatzinvestitionen für durch Unwetter beschädigte Gebäude, Maschinen, Warenlager oder Kosten für Aufräum- oder Reinigungsarbeiten finanzieren. KMU, die bereits eine Zusage aus dem Universalkredit Unwetterhilfe erhalten haben, können kostenlos in die neue Variante mit Tilgungsnachlass wechseln. Der Zinssatz fängt bereits bei 0,01% p.a. an.

Für Kommunen stellt die NRW.BANK über zwei Programme insgesamt 500 Mio. Euro für die Bewältigung der Folgen des Unwetters zur Verfügung. Mit dem neuen Programm NRW.BANK.Liquiditätshilfe Unwetter stellt sie Liquiditätskredite für betroffene Kommunen bereit. Der Zinssatz liegt aktuell bei -0,5% p.a. für Laufzeiten bis max. 1 Jahr.

Das bestehende Programm NRW.BANK.Kommunal Invest hat die Förderbank für das Land Nordrhein-Westfalen um den Punkt „Beseitigung Hochwasserschäden“ ergänzt und die Zinsen gesenkt. Der Zinssatz beträgt bei einer Laufzeit von 20 Jahren aktuell – 1,10% p.a. Finanziert werden können damit Investitionen in kommunale Infrastrukturen.

Für Privatpersonen gibt es weiterhin das bereits angepasste Programm NRW.BANK.Gebäude- sanierung, das für die Instandsetzung unwetterbedingter Schäden, Aufräum- und Reinigungsarbeiten an selbstgenutzten Wohnimmobilien oder Reparaturen von Heizungsanlagen und Sanitärinstallationen genutzt werden kann. In allen Laufzeitvarianten beträgt der Zinssatz für den Fördernehmer 0,01% p.a. Der Höchstbetrag liegt bei 75.000 Euro pro Antrag.

Außerplanmäßige Tilgungen (z. B. aus erhaltenen Zuschüssen oder Versicherungszahlungen) können in den Programmen NRW.BANK.Universalkredit und NRW.BANK.Gebäude- sanierung jederzeit und ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen.

Für betroffene Unternehmen mit einem besonders hohen Finanzierungsbedarf (über 100.000 Euro) steht zusätzlich eine gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium und der Bürgschaftsbank NRW eingerichtete „Akutberatungsstelle Hochwasserhilfe“ zur Verfügung. Diese unterstützt bei der Suche nach der passenden Finanzierung.

Weitere Informationen unter:
www.nrwbank.de
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