Das Bundesumweltministerium hat im Sommer dieses Jahres einen Entwurf zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vorgelegt. Mit dieser Entscheidung, soll die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm beendet werden. Gleichwohl bedeutet dies mitunter, dass Nährstoffe und Phosphor aus diesen Schlämmen zurückgewonnen werden sollen.

THE PAULY GROUP mit dem Unternehmen EKO-PLANT, als Verfahrensentwickler und Know-how-Träger im Bereich der Klärschlammvererdung votiert bezüglich dessen, sich dringend im Bundesratsverfahren für einen Erhalt der bodenbezogenen Verwertung gütegesicherter Klärschlämme (unabhängig von der Kläranlagengrößenklasse) einzusetzen. Die besonderen Qualitäten der Klärschlämme aus biologischen Entwässerungsanlagen („Klärschlammerden“) sollten aufgrund ihrer ökologischen Vorteile gegenüber anderen Behandlungsverfahren besondere Berücksichtigung finden.

Zur selben Zeit sprachen sich in Bonn zahlreiche Abwasserverbände für einen Erhalt der bodenbezogenen Verwertung von qualitativ hochwertigem Klärschlamm aus. Entgegen dem Beschluss der Umweltministerkonferenz vom vergangenen Jahr haben sich in der Bund-Länder-Besprechung, die Anfang Oktober 2015 stattfand, drei Bundesländer ebenfalls für den Erhalt der bodenbezogenen Verwertung ausgesprochen.

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