Die Standsicherheit von Grabmalen ist nicht nur nach der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbauberufsgenossenschaft (VSG 4.7) geregelt und wird von den Haftpflichtversicherungen gefordert, sie ist auch wichtig für die Sicherheit von Friedhofs-Besuchern. Denn jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle, die auf lose Grabsteine zurückzuführen sind. Daher sind die Friedhofverwaltungen gehalten, mindestens jährlich nach der Frostperiode die Überprüfung der Grabsteine durch Sachkundige durchführen zu lassen. Die LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH bietet die Prüfung und rechtssichere Dokumentation der Standsicherheit von Grabsteinen mit ihrer Abteilung Bauwerksprüfung bundesweit an.

In Mönchengladbach wurden zum Beispiel bis Juni dieses Jahres an allen städtischen Friedhöfen Grabsteinkontrollen durchgeführt. Maximilian Vages und René Benjamin von LINDSCHULTE testeten dort die Standfestigkeit von insgesamt etwa 25.000 Grabsteinen, etwa 1.000 schaffen sie pro Tag.

Ausgestattet mit einem „Kipp-Tester“ üben sie Druck auf die Oberkante der Steine aus, bekleben lose Steine mit Warnhinweisen, fotografieren und dokumentieren. Besteht eine akute Gefährdung, müssen wackelige Grabmale abgesperrt oder umgelegt werden – natürlich mit der Grabinschrift nach oben.

Die Gründe für eine mangelnde Standsicherheit sind ganz verschieden. Mal ist ein Maulwurfshügel schuld, ein anderes Mal ist das Fundament des Grabmals unterspült und dadurch aufgelockert worden. Vages erklärt: „Auch der Anschluss an die Bodenplatte wird nicht immer fachgerecht durchgeführt, was dazu führen kann, dass auch recht neue Grabsteine nicht zwingend standsicher sind.“

Oft kommt es zum Glück nicht dazu, dass Warnhinweise verteilt werden müssen. „Nicht mehr als ein Prozent aller Grabsteine stellen tatsächlich ein Sicherheitsrisiko dar“, so Vages. Von Unfällen, bei denen tatsächlich Menschen durch umfallende Grabmale zu Schaden kamen, hat er zum Glück nur gehört, es nicht selbst erlebt.

Weitere Informationen unter:
www.lindschulte.de
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