Noch immer gibt es viele veraltete Hallenbeleuchtungssysteme in vereinseigenen oder städtischen Sporthallen. Die Installation neuer, hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik stellt aber eine nicht zu unterschätzende Investition dar. So können sich die Kosten bei einem Komplettaustausch je nach Größe des Systems auf über 75.000 Euro belaufen.

Die Vorteile einer neuen Hallenbeleuchtung sind neben dem hervorragendem Ausleuchtungsergebnis natürlich die langfristigen Kostenersparnisse. Deshalb ist eine Umrüstung in den meisten Fällen sehr sinnvoll. Kommunen und Vereine sollten deshalb genau schauen, welche verschiedenen Fördermittel Bund und Länder zur Verfügung stellen. Förderungen von bis zu 50 % sind da möglich.

Zusammen mit der Energieersparnis kann sich eine neue Anlage in 3-5 Jahren amortisieren. Die Laufzeit der neuen Systeme wird in der Regel mit 20 Jahren angegeben.

Förderung von LED-Hallenbeleuchtung auf Landesebene

Sowohl Vereine als auch Kommunen bzw. kommunale Träger städtischer Sportstätten können auf Förderprogramme ihres Bundeslandes zurückgreifen, um die Investitionskosten für eine Neuinstallation bzw. Umrüstung von LED-Hallenbeleuchtung bezuschussen zu lassen. Die förderfähigen Kosten beinhalten dabei sowohl die Anschaffung der Komponenten als auch deren Montage. Die Förderquoten, also der Anteil an den Gesamtkosten, der vom Bundesland bzw. zuständigen Landessportbund übernommen wird, belaufen sich in der Regel auf 30 % bis 40 % der förderfähigen Gesamtkosten.
Kommunen bzw. kommunale Träger städtischer Sportstätten können sich in der Regel an Wirtschafts- oder Sportministerien des jeweiligen Bundeslandes wenden. Wie bei anderen Förderprogrammen darf mit dem Projekt im Vorfeld noch nicht begonnen werden. Finanzschwache Kommunen profitieren in der Regel von einem höheren Fördersatz. Vereine sollten sich an den jeweiligen Landessportbund wenden.

Förderung auf Bundesebene

Auch der Bund fördert in einigen seiner Programme die Installation bzw. Umrüstung moderner LED-Hallenbeleuchtung, vor allem im Zusammenhang mit der vom Bund angestrebten Klimaneutralität bis 2050 ist hier die seit Anfang 2020 gültige Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums zu nennen. Die Kommunalrichtlinie gilt für Kommunen und gemeinnützige Sportvereine gleichermaßen.
Neben der Kommunalrichtlinie wäre noch das 2021 verlängerte und mit insgesamt 400 Mio. Euro aufgestockte SJK-Programm („Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“) des Bundes zu nennen. Mit dem Programm fördert der Bund die Instandhaltung und Modernisierung von Sportstätten mit einer besonderen Bedeutung für die Region, die städtebauliche Gesamtplanung, die Integration und den Umweltschutz. Besonders der letzte Punkt kann auch die Umrüstung auf moderne LED-Technik als Teil einer großangelegten Modernisierung sein.

Günstige Kredite durch Förderbanken

Viele Förderbanken bieten Kredite zu günstigen Zinskonditionen und Tilgungsraten für Klimasanierungsmaßnahmen an. Dazu gehört auch die Installation einer stromsparenden LED-Hallenbeleuchtung. Neben der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) sind hier vor allem die jeweiligen Landesförderbanken, wie die NRW-Bank zu nennen.

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