Die Zeit wird knapp: Bis zum Jahreswechsel muss jeder Aufzug in Deutschland mit einem Notrufsystem ausgestattet sein, das mit einer ständig besetzten Notrufzentrale verbunden ist. Ansonsten droht ein Bußgeld. Das gilt auch für einzelne Aufzüge in Behörden, Unternehmen oder Mehrfamilienhäusern.

In Deutschland gibt es rund 780.000 installierte Aufzugsanlagen, von denen 675.000 zur Personenbeförderung genutzt werden. Viele der älteren Modelle sind dabei weiterhin lediglich mit einer Notglocke, Klingel oder Hupe für Notfälle ausgestattet. Da in diesen Fällen nicht sichergestellt ist, dass eingeschlossene Personen zeitnah Hilfe erhalten, wurden bereits im Jahr 2015 die entsprechenden Vorschriften in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Aufzüge verschärft. Bislang läuft allerdings noch die sogenannte Ausnahmefrist, die nun zum Jahresende ausläuft.

Notrufzentrale muss rund um die Uhr besetzt sein

Bei Aufzügen, die noch nicht mit einem Fern-Notrufsystem ausgestattet sind, sind die Betreiber verpflichtet die Umrüstung bis zum 31. Dezember abzuschließen. Der Notruf muss spätestens ab dem neuen Jahr über ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem zu einer ständig besetzten Notrufzentrale übertragen werden. Die Notrufzentrale muss dabei rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr besetzt sein, damit im Fall der Fälle umgehend die notwendigen Schritte eingeleitet werden können.

Zudem muss die Notrufstelle über das System mit der Person im Aufzug kommunizieren können. Dadurch ist sichergestellt, dass die eingeschlossene Person sowohl in Kontakt mit der Außenwelt treten als auch informiert und bei Bedarf beruhigt werden kann. Ausdrücklich nicht mehr erlaubt ist es, dass lediglich eine in Personenbefreiung geschulte Person vor Ort anwesend ist.

Im Falle einer Aufzugsstörung werden die ausgehenden Notrufe über das Telefonnetz an die zuständige Notrufzentrale weitergeleitet. Die Übermittlung erfolgt je nach System dabei über Mobilfunk (z.B. GSM) oder Festnetz. Unabhängig vom Übertragungsstandard kann die Notbefreiung so innerhalb kürzester Zeit eingeleitet werden.

Festpreise helfen auch bei der Kostenkontrolle

Aufgrund der nahenden Frist bieten einige Unternehmen wie Telegärtner Elektronik eine Umrüstung auf ein normgerechtes Kommunikationssystem zu einem Festpreis von unter 100 Euro im Monat an. Das Angebot richtet sich auch an Betreiber, die lediglich einen oder wenige Aufzüge zu verantworten haben. Derartige Angebote helfen den Betreibern nicht nur, fristgerecht umzurüsten, sondern auch die Kosten zu kontrollieren.

Die neuen Vorschriften gelten übrigens für alle Personenaufzüge. Das schließt all jene Aufzüge ein, in denen Personen mitfahren können, auch wenn diese vornehmlich zum Lastentransport verwendet werden.

Weitere Informationen unter:
www.prolift-aufzugnotruf.de
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